Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompuNet Systems GmbH
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CompuNet Systems GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für Verbraucher getroffen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere für IT-Dienstleistungen, Internet- und Telefonieleistungen, Wartungsverträge, Fernwartung/Remote-Support sowie den Verkauf und die Lieferung von Hardware.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
- Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Internet- und Telefonieleistungen
- Für Internet- und Telefonieleistungen gelten die im jeweiligen Tarif festgelegten Konditionen hinsichtlich Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Bandbreite.
- Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt. Ein Mindestniveau der Dienstequalität wird nicht zugesichert.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste. Kurzzeitige Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder Störungen im Netz des Vorleistungsanbieters stellen keinen Mangel dar.
- Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und ist dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Tarif nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 5 Wartungsverträge
- Wartungsverträge werden mit einer monatlichen Pauschale abgerechnet, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.
- Der Leistungsumfang des Wartungsvertrags ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
- Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
§ 6 Fernwartung / Remote-Support
- Fernwartung und Remote-Support werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht. Der Auftraggeber stellt die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Internetzugang) bereit.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Fernwartung ausschließlich die vereinbarten Tätigkeiten durchzuführen und die Vertraulichkeit der dabei zugänglichen Daten zu wahren.
- Sofern der Remote-Support nicht Bestandteil eines Wartungsvertrags ist, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß der gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
- Für Schäden, die durch eine unzureichende Datensicherung seitens des Auftraggebers vor der Fernwartung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 7 Softwareentwicklung
- Sofern der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags individuelle Software für den Auftraggeber entwickelt, richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Pflichtenheft.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erstellte Software innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Software als abgenommen.
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der entwickelten Software ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung verbleibt der Quellcode beim Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit sämtlichen Hard- und Softwareumgebungen des Auftraggebers kompatibel ist, sofern diese nicht im Pflichtenheft spezifiziert wurden.
§ 8 Rechenzentrums- und Hosting-Leistungen
- Der Auftragnehmer betreibt ein eigenes Rechenzentrum in Deutschland und erbringt Hosting- und Cloud-Dienste unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
- Die Verfügbarkeit der Rechenzentrums- und Hosting-Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird eine mittlere Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt angestrebt. Geplante Wartungsfenster werden hiervon nicht erfasst.
- Der Auftragnehmer führt regelmäßige Datensicherungen durch, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Unabhängig davon ist der Auftraggeber für eine eigene, zusätzliche Datensicherung seiner Inhalte selbst verantwortlich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte über die bereitgestellten Hosting-Dienste zu speichern oder zu verbreiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Kenntnis von Rechtsverstößen den Zugang zu den betroffenen Inhalten zu sperren.
§ 9 Drittanbieter-Software
- Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Software von Drittanbietern vermittelt oder bereitstellt (z. B. weclapp, Microsoft 365 oder vergleichbare Produkte), gelten für deren Nutzung die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters.
- Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Geltung der Drittanbieter-Bedingungen hin und stellt diese auf Anfrage zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Fehlerfreiheit von Drittanbieter-Software, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Gewährleistungsansprüche richten sich insoweit nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
§ 10 Hardware-Verkauf und Lieferung
- Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Geschäftskunden mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt dies ausdrücklich.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) zu informieren.
§ 13 Gewährleistung
Gegenüber Geschäftskunden (B2B)
- Die Gewährleistungsfrist für alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.
- Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung. Minderung und Wandelung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung ist fehlgeschlagen oder wird vom Auftragnehmer verweigert.
- Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Bring-in-Garantie. Der Auftraggeber hat die mangelhafte Ware auf eigene Kosten an den Geschäftssitz des Auftragnehmers zu übersenden.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Gegenüber Verbrauchern (B2C)
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (24 Monate ab Übergabe).
- Auch gegenüber Verbrauchern erfolgt die Gewährleistung vorrangig durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Auftragnehmers.
§ 14 Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Datensicherung vertraglich übernommen hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
§ 15 Datenschutz
- Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
§ 17 Kündigung
- Verträge mit einer festen Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt oder eröffnet wird.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lübeck, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.